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AGB CVJM Landesverband Hannover e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Freizeit-und Jugendbildungsstätten des CVJM Landesverbandes Hannover e.V. (im Folgenden kurz CVJM LVH)

Bei diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich um die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Freizeit-und Jugendbildungsstätten Haus Quellerdünen auf Spiekeroog und das Anne-Frank-Haus in Hambühren-Oldau vornehmlich durch Gastgruppen mit einer verantwortlichen Leitung. Einzelgäste können nur Aufnahme finden, wenn es die Belegungssituation der Häuser zulässt. Einzelheiten für den Aufenthalt in den einzelnen Häusern werden individuell in den Belegungsverträgen und Hausordnungen der Freizeit- und Jugendbildungsstätten geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Einhaltung der jeweiligen Hausordnung ein.

1. Reservierung und Buchung

1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, oder per E-Mail reservieren und buchen. Fristen und Rahmenbedingungen der Reservierung sind mit der Geschäftsstelle des CVJM LVH abzusprechen.

1.2 Die Reservierungs- / Buchungsanfrage muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift der Organisation, Name und Geburtsdatum der verantwortlichen Leitung, sowie die Mobilnummer der Leitung, um eine kurzfristige Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Außerdem sind weitere Angaben erforderlich: Angaben zu Ankunft und Abreise, Zweck oder Inhalte des Aufenthaltes, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes und des Alters.

1.3 Die Buchung wird mit der schriftlichen Belegungsbestätigung und dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.

1.4 Ansprüche und Rechte aus mit dem CVJM LVH getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des CVJM LVH auf Dritte übertragen werden.

1.5 Der CVJM LVH behält sich das Recht vor, Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der CVJM LVH ist berechtigt Reservierungen / Buchungen von Gästen, die sich in Zahlungsrückstand befinden, unter Vorbehalt anzunehmen und ggf. den Buchungszeitraum bei anhaltendem Zahlungsverzug anderweitig zu vergeben.

1.6. Die Gästezimmer stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr von den Gästen verlassen sein. Der Nutzungszeitraum der Seminar- und Tagungsräume ist mit dem Landesverband separat abzustimmen.

2. Zahlung

2.1 Die Zahlung für den Aufenthalt in den Freizeit-und Jugendbildungsstätten ist mit Erhalt der Rechnung nach dem Aufenthalt fällig.

2.2 Bei Zahlungsverzug wird der CVJM LVH das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und beim Vertragspartner Kosten des Zahlungsverzuges in Rechnung stellen.

3. Vertragskündigungen

3.1 Belegungsabsagen von Gästen müssen schriftlich erfolgen. In diesem Fall wird die Ausfallzahlung sofort fällig. Näheres ist unter Punkt 4 geregelt.

3.2 Der CVJM LVH ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen (aufgrund höherer Gewalt) von der Zusage der Buchung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Er ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ausschließlich die bereits erbrachten Anzahlungen zu erstatten.

4. Vertragsrücktritt und Ausfallzahlungen

4.1 Für den Fall, dass eine Gruppe mit bis zu 10% weniger Personen anreist, als noch im Belegungsvertrag vereinbart war, entstehen keine Ausfallkosten. Für darüber hinaus nicht belegte Plätze entstehen Ausfallkosten in Höhe von 30% des vereinbarten Preises.

4.2 Eine bestätigte Belegung kann spätestens 9 Monate vor dem Anreisetag kostenfrei rückgängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist und nicht möglicher Neubelegung müssen wir Ihnen Ausfallkosten in Rechnung stellen. Ausfallkosten betragen in jedem Fall mindestens € 50,00.

4.3 Die Ausfallkosten betragen bei Vertragsrücktritt / Absage
ab 9 Monate vor Aufenthaltsbeginn 30%,
ab 6 Monate vor Aufenthaltsbeginn 50%,
ab 3 Monate vor Aufenthaltsbeginn 70%,
ab 1 Monat vor Aufenthaltsbeginn 90% des Preises für die vereinbarte Belegung.
Die Ausfallkosten entfallen in dem Maße, wie eine Ersatzbuchung für die vereinbarte Belegung erfolgen konnte. Der CVJM LVH ist bemüht eine Ersatzbuchung abzuschließen.
Hinweis: Das Risiko der Ausfallgebühr können Sie mit einer Gruppen-Reiseversicherung abdecken.

5. Preise

Grundlage der Preise ist die zum Zeitpunkt der Buchung für den Zeitpunkt der Belegung gültige Preisliste der jeweiligen Freizeit- und Jugendbildungsstätte, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Preislisten sind auf der Homepage der Freizeit- und Jugendbildungsstätten einzusehen oder in der Geschäftsstelle anzufordern. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich der vom CVJM LVH allgemein für solche Leistungen berechnete Preis erhöht. Der Gast ist zum Rücktritt aus diesem Grund nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% beträgt.

6. Haftung

6.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).

6.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nicht übernommen werden, auch wenn diese der Hausleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurde, es sei denn, der CVJM LVH, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Im Übrigen gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen.

6.3. Bei Filmvorführungen sind die Gastgruppen für die urheberrechtlichen Lizenzen nach §§ 97 ff. UrhG selbst verantwortlich. Eine diesbezügliche Haftung des CVJM Landesverbandes Hannover wird ausgeschlossen.

Hambühren-Oldau, 27.10.2023